Schadensarten und unsere Ratschläge
Kaskoschaden:
Im Falle eines Kaskoschadens, der durch den Versicherungsnehmer selbst verschuldet wurde, greifen vertraglich festgelegte Ansprüche auf Schadenersatz. Wir unterstützen Sie dabei, diese Ansprüche geltend zu machen. Die Kaskoversicherung, die in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterteilt wird, deckt verschiedene Schäden am eigenen Fahrzeug ab, einschliesslich Schäden durch Wildunfälle, Naturereignisse, Vandalismus und Unfälle.
Haftpflichtschaden:
Bei einem Haftpflichtschaden, der durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, helfen wir Ihnen, den vollen Schadenersatz, der Ihnen gesetzlich zusteht, zu erhalten.
Totalschaden:
Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir den Restwert und den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. So stellen wir sicher, dass Sie eine faire und genaue Einschätzung des Fahrzeugwertes erhalten, die für die Versicherungsabwicklung entscheidend ist.
Bagatellschäden:
Bei kleineren Schäden unter 700,-, die im Bereich der Bagatellschadengrenze liegen, genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Wir bieten Ihnen in solchen Fällen ein kostengünstiges Kurzgutachten an, das neben einer Reparaturkostenkalkulation auch aussagekräftige Fotos des Schadens umfasst.
Schadensermittlung und Wertminderung:
Wir können den Umfang und die Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug präzise ermitteln. Dies ist besonders wichtig bei Reparaturen, um eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs zu bestimmen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind.
Wir empfehlen Ihnen
Verlassen Sie sich nicht auf die Bewertungen der gegnerischen Versicherung. Unsere Unabhängigkeit ist entscheidend, um eine objektive Schadensbewertung sicherzustellen. Diese Unabhängigkeit dient nicht nur der Beweissicherung, sondern auch Ihrer Interessenwahrung und des Schadenswertes.